L 19 AL 8/08•Landessozialgericht NRW, 2008-08-18, L 19 AL 8/08
Landessozialgericht NRW, 2008-08-18, L 19 AL 8/08
L 19 AL 8/08Sozialversicherungsgericht18.08.2008
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 AL 8/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-18
Aktenzeichen: L 19 AL 8/08
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:0818.L19AL8.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Detmold vom 28.12.2007 geändert. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 13.02.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 02.04.2007 verurteilt, der Klägerin Insolvenzgeld unter Berücksichtigung von 2/12 des Urlaubsgeldes für 2006 und 1/12 des Urlaubsgeldes für 2007 nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu gewähren. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Beklagte trägt 1/10 der Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen.
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