L 19 AS 24/08•Landessozialgericht NRW, 2008-07-28, L 19 AS 24/08
Landessozialgericht NRW, 2008-07-28, L 19 AS 24/08
L 19 AS 24/08Sozialversicherungsgericht28.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 AS 24/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-28
Aktenzeichen: L 19 AS 24/08
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:0728.L19AS24.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 19.03.2008 geändert. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 14.12.2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 13.03.2006 verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 249,40 EUR zu zahlen. Die Beklagte trägt die Hälfte der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers. Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.