L 7 B 221/08 AS•Landessozialgericht NRW, 2008-07-24, L 7 B 221/08 AS
Landessozialgericht NRW, 2008-07-24, L 7 B 221/08 AS
L 7 B 221/08 ASSozialversicherungsgericht24.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 B 221/08 AS — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-07-24
Aktenzeichen: L 7 B 221/08 AS
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:0724.L7B221.08AS.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Die Beschwerden der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 02.06.2008 werden zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Q aus C für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens wird abgelehnt.
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