Landessozialgericht NRW, 2008-07-17, L 20 B 50/08 SO ER

L 20 B 50/08 SO ERSozialversicherungsgericht17.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 B 50/08 SO ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-07-17

Aktenzeichen: L 20 B 50/08 SO ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:0717.L20B50.08SO.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 15.04.2008 hinsichtlich der Entscheidung über Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen. Der Antrag der Antragsteller auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren (L 20 B 50/08 SO ER) wird abgelehnt.

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