L 7 B 331/07 AS ER•Landessozialgericht NRW, 2008-07-10, L 7 B 331/07 AS ER
Landessozialgericht NRW, 2008-07-10, L 7 B 331/07 AS ER
L 7 B 331/07 AS ERSozialversicherungsgericht10.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 B 331/07 AS ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-07-10
Aktenzeichen: L 7 B 331/07 AS ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:0710.L7B331.07AS.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 30.11.2007 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag der Antragsteller auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt S aus E wird abgelehnt.
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