Landessozialgericht NRW, 2008-07-10, L 7 B 331/07 AS ER

L 7 B 331/07 AS ERSozialversicherungsgericht10.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 B 331/07 AS ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-07-10

Aktenzeichen: L 7 B 331/07 AS ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:0710.L7B331.07AS.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 30.11.2007 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag der Antragsteller auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt S aus E wird abgelehnt.

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