L 7 B 204/08 AS•Landessozialgericht NRW, 2008-07-03, L 7 B 204/08 AS
Landessozialgericht NRW, 2008-07-03, L 7 B 204/08 AS
L 7 B 204/08 ASSozialversicherungsgericht03.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 B 204/08 AS — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-07-03
Aktenzeichen: L 7 B 204/08 AS
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:0703.L7B204.08AS.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Die Untätigkeitsbeschwerden des Beschwerdeführers vom 30.05.2008 werden zurückgewiesen. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung der Untätigkeitsbeschwerdeverfahren unter Beiordnung von Frau Rechtsanwältin N aus N wird abgelehnt. Kosten sind nicht zu erstatten.
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