L 20 B 19/08 SO ER•Landessozialgericht NRW, 2008-06-27, L 20 B 19/08 SO ER
Landessozialgericht NRW, 2008-06-27, L 20 B 19/08 SO ER
L 20 B 19/08 SO ERSozialversicherungsgericht27.06.2008
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 B 19/08 SO ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-06-27
Aktenzeichen: L 20 B 19/08 SO ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:0627.L20B19.08SO.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 20.12.2007 abgeändert. Es wird festgestellt, dass die Klage gegen die Pfändungsverfügung vom 01.02.2007 aufschiebende Wirkung hat. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin hat die Kosten der Antragstellerin in beiden Rechtszügen zu 2/3 zu tragen.
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