L 5 KR 152/06•Landessozialgericht NRW, 2008-06-26, L 5 KR 152/06
Landessozialgericht NRW, 2008-06-26, L 5 KR 152/06
L 5 KR 152/06Sozialversicherungsgericht26.06.2008
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 5 KR 152/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-26
Aktenzeichen: L 5 KR 152/06
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:0626.L5KR152.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 25.07.2006 wird mit der Maßgabe, dass 4 % Zinsen aus 8.512,04 Euro seit dem 01.04.2008 zu zahlen sind, zurückgewiesen. Die Klage wird abgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens zu einem Anteil von 2/3, der Kläger zu einem Anteil von 1/3. Der Streitwert im Berufungsverfahren wird auf 12.122,35 Euro festgesetzt.
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