Landessozialgericht NRW, 2008-06-25, L 7 B 9/08 AS

L 7 B 9/08 ASSozialversicherungsgericht25.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 B 9/08 AS — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-06-25

Aktenzeichen: L 7 B 9/08 AS

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:0625.L7B9.08AS.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Beschwerden des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 30.11.2007 werden zurückgewiesen. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. Q aus L für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind auch in den Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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