L 9 B 52/07 AL•Landessozialgericht NRW, 2008-06-23, L 9 B 52/07 AL
Landessozialgericht NRW, 2008-06-23, L 9 B 52/07 AL
L 9 B 52/07 ALSozialversicherungsgericht23.06.2008
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 9 B 52/07 AL — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-06-23
Aktenzeichen: L 9 B 52/07 AL
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:0623.L9B52.07AL.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 23.10.2007 geändert. Der Klägerin wird für das Verfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe ab dem 26.10.2007 bewilligt und Rechtsanwalt I beigeordnet. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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