L 20 B 225/07 AS ER•Landessozialgericht NRW, 2008-06-17, L 20 B 225/07 AS ER
Landessozialgericht NRW, 2008-06-17, L 20 B 225/07 AS ER
L 20 B 225/07 AS ERSozialversicherungsgericht17.06.2008
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 B 225/07 AS ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-06-17
Aktenzeichen: L 20 B 225/07 AS ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:0617.L20B225.07AS.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 02.11.2007 abgeändert. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern im Zeitraum 01.06.2007 bis 31.10.2007 weitere Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von 28,65 EUR monatlich zu gewähren. Die Antragsgegnerin hat den Antragstellern die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens zu 5/8 und des Beschwerdeverfahrens zu 1/4 zu erstatten.
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