L 16 B 87/07 KR•Landessozialgericht NRW, 2008-05-20, L 16 B 87/07 KR
Landessozialgericht NRW, 2008-05-20, L 16 B 87/07 KR
L 16 B 87/07 KRSozialversicherungsgericht20.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 B 87/07 KR — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-05-20
Aktenzeichen: L 16 B 87/07 KR
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:0520.L16B87.07KR.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Beklagten vom 27./29.08.2007 wird der Streitwertbeschluss des Sozialgerichts Münster vom 20.08.2005 geändert. Der für die Berechnung der Anwaltsgebühren zugrunde zu legende Streitwert wird wie folgt festgesetzt: für die Zeit vom 31.10.2006 bis zum 06.12.2006 18.674,55 Euro, für die Zeit vom 07.12.2006 bis zur Erledigung durch Vergleich am 20.08.2007 12.735,75 Euro. Im Übrigen wird die Beschwerde, soweit der für die Gerichtskosten maßgebliche Streitwert betroffen ist, zurückgewiesen. Dieser Beschluss ergeht gebührenfrei. Kosten sind nicht zu erstatten.
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