L 19 B 69/08 AS ER•Landessozialgericht NRW, 2008-05-16, L 19 B 69/08 AS ER
Landessozialgericht NRW, 2008-05-16, L 19 B 69/08 AS ER
L 19 B 69/08 AS ERSozialversicherungsgericht16.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 B 69/08 AS ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-05-16
Aktenzeichen: L 19 B 69/08 AS ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:0516.L19B69.08AS.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Auf die Beschwerden der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 25.02.2008 geändert. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig für die Dauer von 6 Monaten, beginnend mit Februar 2008 und längstens bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides zum Widerspruch der Antragstellerin gegen den Bescheid vom 21.09.2007, monatliche 54,00 EUR als Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung zu gewähren. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt ¾ der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin in beiden Rechtszügen. Der Antragstellerin wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt L, N, beigeordnet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.