L 7 B 44/08 AS•Landessozialgericht NRW, 2008-05-02, L 7 B 44/08 AS
Landessozialgericht NRW, 2008-05-02, L 7 B 44/08 AS
L 7 B 44/08 ASSozialversicherungsgericht02.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 B 44/08 AS — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-05-02
Aktenzeichen: L 7 B 44/08 AS
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:0502.L7B44.08AS.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 07.01.2008 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über den Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihres Prozessbevollmächtigten an das Sozialgericht Düsseldorf zurückverwiesen.
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