Landessozialgericht NRW, 2008-05-02, L 7 B 321/07 AS ER

L 7 B 321/07 AS ERSozialversicherungsgericht02.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 B 321/07 AS ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-05-02

Aktenzeichen: L 7 B 321/07 AS ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:0502.L7B321.07AS.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 08.10.2007 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers auch für das Beschwerdeverfahren. Dem Antragsteller wird für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt G aus N ab Antragstellung bewilligt.

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