L 7 B 196/07 AS NZB•Landessozialgericht NRW, 2008-04-22, L 7 B 196/07 AS NZB
Landessozialgericht NRW, 2008-04-22, L 7 B 196/07 AS NZB
L 7 B 196/07 AS NZBSozialversicherungsgericht22.04.2008
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 B 196/07 AS NZB — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-04-22
Aktenzeichen: L 7 B 196/07 AS NZB
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:0422.L7B196.07AS.NZB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 21.05.2007 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt T aus B für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens wird abgelehnt.
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