Landessozialgericht NRW, 2008-04-22, L 7 B 196/07 AS NZB

L 7 B 196/07 AS NZBSozialversicherungsgericht22.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 B 196/07 AS NZB — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-04-22

Aktenzeichen: L 7 B 196/07 AS NZB

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:0422.L7B196.07AS.NZB.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 21.05.2007 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt T aus B für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens wird abgelehnt.

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