Landessozialgericht NRW, 2008-04-21, L 20 AS 112/06

L 20 AS 112/06Sozialversicherungsgericht21.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 AS 112/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-21

Aktenzeichen: L 20 AS 112/06

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:0421.L20AS112.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Kläger zu 2) bis 4) wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 14.09.2006 abgeändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 18.03.2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 17.06.2005 verurteilt, den Klägern zu 2) bis 4) für den Monat März 2005 anteilige Regelleistungen im Sinne von § 20 Abs. 2 SGB II für neun Tage zu je 1/30 der Regelleistung zu leisten. Die Berufung der Klägerin zu 1) wird zurückgewiesen. Die Kosten der Kläger zu 2) bis 4) sind für beide Rechtszüge von der Beklagten zu erstatten. Kosten der Klägerin zu 1) sind nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

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