L 7 B 70/08 AS ER•Landessozialgericht NRW, 2008-04-17, L 7 B 70/08 AS ER
Landessozialgericht NRW, 2008-04-17, L 7 B 70/08 AS ER
L 7 B 70/08 AS ERSozialversicherungsgericht17.04.2008
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 B 70/08 AS ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-04-17
Aktenzeichen: L 7 B 70/08 AS ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:0417.L7B70.08AS.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 14.02.2008 geändert. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern vorläufig - unter dem Vorbehalt der Rückforderung - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Maßgabe des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vom 29.01.2008 bis zum 14.06.2008 zu gewähren. Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller für beide Rechtszüge. Im Übrigen sind keine Kosten zu erstatten.
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