Landessozialgericht NRW, 2008-03-18, L 1 B 21/07 AL

L 1 B 21/07 ALSozialversicherungsgericht18.03.2008

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 1 B 21/07 AL — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-03-18

Aktenzeichen: L 1 B 21/07 AL

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:0318.L1B21.07AL.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers und Beschwerdeführers werden der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 03.07.2007 und der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 31.05.2007 geändert. Die Beklagte hat dem Kläger und Beschwerdeführer weitere 35,- Euro nebst 19 % Umsatzsteuer zu erstatten. Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

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