L 3 (4) R 147/07•Landessozialgericht NRW, 2008-03-17, L 3 (4) R 147/07
Landessozialgericht NRW, 2008-03-17, L 3 (4) R 147/07
L 3 (4) R 147/07Sozialversicherungsgericht17.03.2008
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 3 (4) R 147/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-03-17
Aktenzeichen: L 3 (4) R 147/07
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:0317.L3.4R147.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 11.06.2007 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten auch im Berufungsverfahren. Der Streitwert wird auf 637,02 EUR festgesetzt. Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.