L 11 (10) KA 36/06•Landessozialgericht NRW, 2008-03-12, L 11 (10) KA 36/06
Landessozialgericht NRW, 2008-03-12, L 11 (10) KA 36/06
L 11 (10) KA 36/06Sozialversicherungsgericht12.03.2008
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 (10) KA 36/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-03-12
Aktenzeichen: L 11 (10) KA 36/06
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:0312.L11.10KA36.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin werden die Urteile des Sozialgerichts Köln vom 19.07.2006 abgeändert. Die Beschlüsse des Beklagten vom 22.12.2004 betreffend die Widerspruchsverfahren 159/01 und 197/01 werden abgeändert. Die der Beigeladenen zu 5) zu erstattenden Kosten für das Widerspruchsverfahren 159/01 werden auf 1.320,66 Euro festgesetzt, die der Beigeladenen zu 5) zu erstattenden Kosten für das Widerspruchsverfahren und 197/01 werden auf 1.294,27 Euro festgesetzt. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Revision wird nicht zugelassen.
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