L 7 B 340/07 AS•Landessozialgericht NRW, 2008-02-25, L 7 B 340/07 AS
Landessozialgericht NRW, 2008-02-25, L 7 B 340/07 AS
L 7 B 340/07 ASSozialversicherungsgericht25.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 B 340/07 AS — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-02-25
Aktenzeichen: L 7 B 340/07 AS
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:0225.L7B340.07AS.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerden der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 23.11.2007 abgeändert. Es wird festgestellt, dass die Anfechtungsklage der Antragsteller vom 23.09.2007 gegen den Rücknahme- und Erstattungsbescheid der Antragsgegnerin vom 06.07.2007 aufschiebende Wirkung hat. Den Antragstellern wird für beide Rechtszüge Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt L aus J ab Antragstellung gewährt. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller für beide Rechtszüge.
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