L 10 (6) P 61/07•Landessozialgericht NRW, 2008-02-06, L 10 (6) P 61/07
Landessozialgericht NRW, 2008-02-06, L 10 (6) P 61/07
L 10 (6) P 61/07Sozialversicherungsgericht06.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 10 (6) P 61/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-06
Aktenzeichen: L 10 (6) P 61/07
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:0206.L10.6P61.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 24.05.2007 wird abgeändert und die Beklagte unter Abänderung des Bescheides vom 13.06.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 04.10.2006 verurteilt, an die Klägerin weitere Kosten in Höhe von 69,60 EUR zu erstatten. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin. Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.