Landessozialgericht NRW, 2007-12-21, L 19 B 134/07 AS ER

L 19 B 134/07 AS ERSozialversicherungsgericht21.12.2007

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 19 B 134/07 AS ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-12-21

Aktenzeichen: L 19 B 134/07 AS ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:1221.L19B134.07AS.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 04.07.2007 geändert. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet dem Antragsteller monatlich ab Juli 2007 vorläufig 40,00 EUR darlehensweise wegen Mehrbedarfs infolge seiner Hauterkrankung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens, längstens bis zum 31.12.2008 zu gewähren. Die Rückzahlung des Darlehens wird ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt ausgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller 2/5 der außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten.

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