L 19 B 150/07 AS ER•Landessozialgericht NRW, 2007-12-14, L 19 B 150/07 AS ER
Landessozialgericht NRW, 2007-12-14, L 19 B 150/07 AS ER
L 19 B 150/07 AS ERSozialversicherungsgericht14.12.2007
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 B 150/07 AS ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-12-14
Aktenzeichen: L 19 B 150/07 AS ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:1214.L19B150.07AS.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Auf die Beschwerden der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 17.08.2007 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 12.10.2007 geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Widerspruchsbescheid der Antragsgegnerin vom 27.09.2007 wird angeordnet, soweit hierdurch der Widerspruch gegen den Bescheid vom 22.11.2006 zurückgewiesen worden ist. Im Übrigen werden die Beschwerden zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin hat den Antragstellern 1/4 der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Verfahrens zu erstatten.
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