L 5 KR 68/06•Landessozialgericht NRW, 2007-11-26, L 5 KR 68/06
Landessozialgericht NRW, 2007-11-26, L 5 KR 68/06
L 5 KR 68/06Sozialversicherungsgericht26.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 5 KR 68/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-11-26
Aktenzeichen: L 5 KR 68/06
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:1126.L5KR68.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 09.03.2007 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert wird auf 3.415,58 € festgesetzt.
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