L 14 R 372/06•Landessozialgericht NRW, 2007-11-23, L 14 R 372/06
Landessozialgericht NRW, 2007-11-23, L 14 R 372/06
L 14 R 372/06Sozialversicherungsgericht23.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 14 R 372/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-23
Aktenzeichen: L 14 R 372/06
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:1123.L14R372.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 24.10.2006 geändert.
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 16.03.2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 15.09.2005 verurteilt, dem Kläger unter Berücksichtigung einer glaubhaft gemachten Ghettobeitragszeit von Juli 1941 bis Juni 1943 Regelaltersrente ab 01.07.1997 nach im Übrigen näherer Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren.
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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