L 10 KA 24/07•Landessozialgericht NRW, 2007-11-14, L 10 KA 24/07
Landessozialgericht NRW, 2007-11-14, L 10 KA 24/07
L 10 KA 24/07Sozialversicherungsgericht14.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 10 KA 24/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-14
Aktenzeichen: L 10 KA 24/07
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:1114.L10KA24.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 28.03.2007 abgeändert. Die Klage wird hinsichtlich der Kostenerstattung in den gegen die Bescheide vom 28.04.2004 (Quartal IV/2003) und 25.04.2005 (Quartal IV/2004) geführten Widerspruchsverfahren abgewiesen. Hinsichtlich der Kostenerstattung in dem gegen den Bescheid vom 25.10.2004 (Quartal II/2004) geführten Widerspruchsverfahren wird die Berufung des Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte insgesamt weitere 109,62 EUR an den Kläger zu erstatten hat. Von den Kosten in erster Instanz tragen der Kläger 88 % und der Beklagte 12 %. Von den Kosten in zweiter Instanz tragen der Kläger 51 % und der Beklagte 49 %. Die Revision wird nicht zugelassen.
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