L 2 KN 42/05 U•Landessozialgericht NRW, 2007-05-24, L 2 KN 42/05 U
Landessozialgericht NRW, 2007-05-24, L 2 KN 42/05 U
L 2 KN 42/05 USozialversicherungsgericht24.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 2 KN 42/05 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-24
Aktenzeichen: L 2 KN 42/05 U
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0524.L2KN42.05U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 01.03.2005 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligen einander auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Dem Kläger werden Verschuldenskosten nach § 192 SGG in Höhe von 225,00 Euro sowie ein Anteil an der von der Beklagten nach § 184 SGG zu entrichtenden Gebühr in Höhe von 112,50 Euro auferlegt. Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.