L 20 B 33/07 AY ER•Landessozialgericht NRW, 2007-05-23, L 20 B 33/07 AY ER
Landessozialgericht NRW, 2007-05-23, L 20 B 33/07 AY ER
L 20 B 33/07 AY ERSozialversicherungsgericht23.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 B 33/07 AY ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-05-23
Aktenzeichen: L 20 B 33/07 AY ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0523.L20B33.07AY.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 12.04.2007 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller. Den Antragstellern wird zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin U aus L beigeordnet.
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