L 5 KR 189/06•Landessozialgericht NRW, 2007-05-10, L 5 KR 189/06
Landessozialgericht NRW, 2007-05-10, L 5 KR 189/06
L 5 KR 189/06Sozialversicherungsgericht10.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 5 KR 189/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-10
Aktenzeichen: L 5 KR 189/06
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0510.L5KR189.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 02. November 2006 wird geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 09. November 2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 25. April 2006 verurteilt,
- dem Kläger die für die Beschaffung des Rehabilitationssports/Funktionstrainings nach Maßgabe der ärztlichen Verordnung vom 27. Oktober 2005 entstandenen Kosten in Höhe von 405,- Euro zu erstatten,
- dem Kläger die weiteren Leistungen des Rehabilitationssports/Funktionstrainings nach Maßgabe der ärztlichen Verordnung vom 27. Oktober 2005 zu gewähren. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen.
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