L 20 B 32/07 AS ER•Landessozialgericht NRW, 2007-05-09, L 20 B 32/07 AS ER
Landessozialgericht NRW, 2007-05-09, L 20 B 32/07 AS ER
L 20 B 32/07 AS ERSozialversicherungsgericht09.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 B 32/07 AS ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-05-09
Aktenzeichen: L 20 B 32/07 AS ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0509.L20B32.07AS.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 01.02.2007 betreffend die Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Der Antrag der Antragstellerin auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
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