Landessozialgericht NRW, 2007-04-19, L 9 SO 5/06

L 9 SO 5/06Sozialversicherungsgericht19.04.2007

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 SO 5/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-04-19

Aktenzeichen: L 9 SO 5/06

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0419.L9SO5.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 07.02.2006 geändert. Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die Aufwendungen für eine Hörhilfe in Höhe von 895,73 Euro zu erstatten. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird auf 895,73 Euro festgesetzt.

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