L 8 RA 6/04•Landessozialgericht NRW, 2007-02-28, L 8 RA 6/04
Landessozialgericht NRW, 2007-02-28, L 8 RA 6/04
L 8 RA 6/04Sozialversicherungsgericht28.02.2007
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 RA 6/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-28
Aktenzeichen: L 8 RA 6/04
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0228.L8RA6.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 20.11.2003 geändert. Der Verrechnungsbescheid vom 30.06.2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.12.2001 und des weiteren Verrechnungsbescheides vom 09.12.2005 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Berufung des Klägers auch hinsichtlich der durchgeführten Verrechnung zurückgewiesen. Die Beklagte hat 1/3 der außgerichtlichen Kosten des Klägers aus dem gesamten Verfahren zu tragen. Die Revision wird nicht zugelassen.
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