L 20 B 1/07 AY ER•Landessozialgericht NRW, 2007-02-26, L 20 B 1/07 AY ER
Landessozialgericht NRW, 2007-02-26, L 20 B 1/07 AY ER
L 20 B 1/07 AY ERSozialversicherungsgericht26.02.2007
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 B 1/07 AY ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-02-26
Aktenzeichen: L 20 B 1/07 AY ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0226.L20B1.07AY.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 23.11.2006 wird zurückgewiesen. Der Tenor des Beschlusses wird neu gefasst. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig ab 08.11.2006 bis zum 30.11.2006 Leistungen gemäß § 3 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz in Form von wöchentlich auszustellenden Gutscheinen zu bewilligen. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin im Beschwerdeverfahren.
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