Landessozialgericht NRW, 2007-02-15, L 1 B 4/07 AS ER

L 1 B 4/07 AS ERSozialversicherungsgericht15.02.2007

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 1 B 4/07 AS ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-02-15

Aktenzeichen: L 1 B 4/07 AS ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0215.L1B4.07AS.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 07.12.2006 geändert. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Der Antragstellerin wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin N beigeordnet.

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