L 9 AS 14/06•Landessozialgericht NRW, 2007-02-08, L 9 AS 14/06
Landessozialgericht NRW, 2007-02-08, L 9 AS 14/06
L 9 AS 14/06Sozialversicherungsgericht08.02.2007
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 9 AS 14/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-08
Aktenzeichen: L 9 AS 14/06
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0208.L9AS14.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 20.2.2006 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte unter entsprechender Aufhebung des Bescheides vom 26.1.2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 22.4.2005 verurteilt wird, dem Kläger Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II im Januar 2005 in Höhe von EUR 56,94 und von Februar bis Juni 2005 in Höhe von EUR 119,84 monatlich zu zahlen. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen.
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