Landessozialgericht NRW, 2007-02-07, L 1 B 45/06 AS ER

L 1 B 45/06 AS ERSozialversicherungsgericht07.02.2007

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 1 B 45/06 AS ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-02-07

Aktenzeichen: L 1 B 45/06 AS ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0207.L1B45.06AS.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragsstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 24.10.2006 wird zurückgewiesen. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt X wird abgelehnt.

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