L 3 R 39/06•Landessozialgericht NRW, 2007-02-05, L 3 R 39/06
Landessozialgericht NRW, 2007-02-05, L 3 R 39/06
L 3 R 39/06Sozialversicherungsgericht05.02.2007
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 3 R 39/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-05
Aktenzeichen: L 3 R 39/06
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0205.L3R39.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 26.01.2006 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 543,48 EUR für an den Beigeladenen in der Zeit vom 01.09.2003 bis zum 14.09.2003 gezahltes Krankengeld zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.
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