L 19 B 97/06 AS ER•Landessozialgericht NRW, 2007-01-08, L 19 B 97/06 AS ER
Landessozialgericht NRW, 2007-01-08, L 19 B 97/06 AS ER
L 19 B 97/06 AS ERSozialversicherungsgericht08.01.2007
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 B 97/06 AS ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-01-08
Aktenzeichen: L 19 B 97/06 AS ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0108.L19B97.06AS.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 24. August 2006 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin hat der Antragstellerin die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.