Landessozialgericht NRW, 2007-01-04, L 19 B 127/06 AS ER

L 19 B 127/06 AS ERSozialversicherungsgericht04.01.2007

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 19 B 127/06 AS ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-01-04

Aktenzeichen: L 19 B 127/06 AS ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0104.L19B127.06AS.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 13.10.2006 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin U für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

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