Landessozialgericht NRW, 2006-12-28, L 19 B 89/06 AS

L 19 B 89/06 ASSozialversicherungsgericht28.12.2006

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 19 B 89/06 AS — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-12-28

Aktenzeichen: L 19 B 89/06 AS

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:1228.L19B89.06AS.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Auf die Beschwerden der Antragstellerinnen wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 20.08.2006 geändert. Den Antragstellerinnen wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt B, C, beigeordnet. Den Antragstellerinnen wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt B, C beigeordnet. Kosten des Verfahrens sind nicht zu erstatten.

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