L 11 (13) R 187/05•Landessozialgericht NRW, 2006-11-29, L 11 (13) R 187/05
Landessozialgericht NRW, 2006-11-29, L 11 (13) R 187/05
L 11 (13) R 187/05Sozialversicherungsgericht29.11.2006
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 (13) R 187/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-29
Aktenzeichen: L 11 (13) R 187/05
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:1129.L11.13R187.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 26.07.2005 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass die Beigeladene zu 1) nicht bei der Klägerin abhängig beschäftigt ist. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen.
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