Landessozialgericht NRW, 2006-11-29, L 11 (13) R 186/05

L 11 (13) R 186/05Sozialversicherungsgericht29.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 (13) R 186/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-29

Aktenzeichen: L 11 (13) R 186/05

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:1129.L11.13R186.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 26.07.2005 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass die Beigeladene zu 1) nicht bei der Klägerin abhängig beschäftigt ist. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen.

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