L 20 B 105/06 SO ER•Landessozialgericht NRW, 2006-09-08, L 20 B 105/06 SO ER
Landessozialgericht NRW, 2006-09-08, L 20 B 105/06 SO ER
L 20 B 105/06 SO ERSozialversicherungsgericht08.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 B 105/06 SO ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-09-08
Aktenzeichen: L 20 B 105/06 SO ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:0908.L20B105.06SO.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 14.07.2006 wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 28.06.2006 geändert. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, der Antragstellerin ausgehend von einem monatlichen Bedarf von 122,00 EUR Leistungen für den Zeitraum 20.06. bis 30.06.2006 zu erbringen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin zu ¼.
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