Landessozialgericht NRW, 2006-08-17, L 2 KR 73/04

L 2 KR 73/04Sozialversicherungsgericht17.08.2006

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 2 KR 73/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-08-17

Aktenzeichen: L 2 KR 73/04

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:0817.L2KR73.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 22.03.2004 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3610,52 Euro zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird für beide Rechtszüge auf 4.170,50 Euro festgesetzt.

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