L 11 (16) KR 338/03•Landessozialgericht NRW, 2006-08-09, L 11 (16) KR 338/03
Landessozialgericht NRW, 2006-08-09, L 11 (16) KR 338/03
L 11 (16) KR 338/03Sozialversicherungsgericht09.08.2006
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 (16) KR 338/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-08-09
Aktenzeichen: L 11 (16) KR 338/03
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:0809.L11.16KR338.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 15.10.2003 insoweit geändert, als Zinsen nur in Höhe von 2 % über dem Basiszinssatz zu zahlen sind. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Beklagte hat dem Kläger auch die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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