Landessozialgericht NRW, 2006-06-28, L 20 B 75/06 AS ER

L 20 B 75/06 AS ERSozialversicherungsgericht28.06.2006

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 B 75/06 AS ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-06-28

Aktenzeichen: L 20 B 75/06 AS ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:0628.L20B75.06AS.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 22.02.2006 abgeändert. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller für die Zeit vom 27.01.2006 bis zum 30.06.2006 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch in Höhe von 95 EUR monatlich zu erbringen. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers in beiden Rechtszügen zu ¼. Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. D, E, bewilligt.

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