L 9 AL 109/05•Landessozialgericht NRW, 2006-06-19, L 9 AL 109/05
Landessozialgericht NRW, 2006-06-19, L 9 AL 109/05
L 9 AL 109/05Sozialversicherungsgericht19.06.2006
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 9 AL 109/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-06-19
Aktenzeichen: L 9 AL 109/05
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:0619.L9AL109.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Die Erinnerung der Erinnerungsführerin gegen die Gebührenberechnung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit L 9 AL 109/05 wird zurückgewiesen.
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