Landessozialgericht NRW, 2006-06-07, L 17 U 315/04

L 17 U 315/04Sozialversicherungsgericht07.06.2006

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 17 U 315/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-06-07

Aktenzeichen: L 17 U 315/04

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:0607.L17U315.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 02.12.2004 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen geändert. Unter Aufhebung des Bescheides der Beklagten vom 02.10.2003 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 27.10.2003 wird festgestellt, dass der Unfall des Klägers vom 17.08.2003 ein Arbeitsunfall ist. Die Beklagte trägt auch die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren. Die Revision wird zugelassen.

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